Unser Förderverein

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BVJ „Neustart“, gefördert aus dem ESF

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NEU: Online Anmeldung

Ab sofort können Schüler im Bereich "Formulare" online angemeldet werden.
zur Anmeldung (Neustadt a.d. Aisch)

Die Anmeldung für die Berufsschule Bad Windsheim erfolgt hier:
zur Anmeldung (Bad Windsheim)

Staatliche Berufsschule NEA

Ansbacher Straße 28-36
91413 Neustadt an der Aisch

Telefon

09161 / 6620 - 0

Fax

09161 / 6620 - 114

E-Mail 

verwaltung@bs-nea.de

Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 und Hinweise zum Coronavirus - Aktualisierungen

Coronavirus Fahrplan schrittweise ffnung

Aktualisierung vom 10.01.2023:

Sehr geehrte Auszubildende und Schüler/-innen, sehr geehrte Ausbilder/-innen sowie sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie die nachfolgend aufgeführten Informationen für das Schuljahr 2022/23. 

Im Schuljahr 2022/23 findet inzidenzunabhängig Präsenzunterricht für alle Auszubildenden sowie Schüler*innen ohne einen Mindestabstand von 1,5 m statt.

Dabei sollte aber grundsätzlich auf die strikte Einhaltung der nachfolgend aufgeführten weiteren Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen geachtet werden. Ein Mindestabstand von 1,5 m von SuS zu Mitschülern/-innen, zu Lehrkräften sowie sonstigem Personal sollte darüber hinaus – wo immer dies möglich ist (in den Fluren, Treppenhäusern, Pausenflächen, im Sanitärbereich sowie bei Konferenzen, im Lehrerzimmer, ...) – grundsätzlich einzuhalten.

Das Betreten des Schulgeländes ist grundsätzlich ohne weitere Einschränkungen möglich.

 

1. Grundsätzliches

Umgang mit Krankheitssymptomen

Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause; unabhängig davon, ob ein Corona-Verdacht besteht oder nicht.

  • Bei nach drei Tagen anhaltendem Fieber, deutlich reduziertem Allgemeinzustand und Verschlechterung des Befindens sollte ein Arzt aufgesucht werden.
  • Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, empfehlen wir, vor dem Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Alternativ kann ein Antigen-Schnelltest beim Hausarzt oder im Testzentrum Aufschluss über eine mögliche Infektion geben. In der Schule finden keine Testungen statt.
  • Zusätzlich kann bei leichten Erkältungssymptomen das freiwillige Tragen einer Maske davor schützen, dass ggfs. das SARS-CoV-2-Virus weitergegeben wird.

 

Umgang mit bestätigten Infektionsfällen

die Isolationspflicht für Covid-19-Infizierte ist aufgehoben

Damit unterliegen Personen, die (per PCR- oder per zertifiziertem Antigen-Schnelltest) positiv auf Corona getestet wurden, nicht mehr der Isolationspflicht. Es gelten aber weiterhin die Grundsätze:

  • Für positiv getestete Schülerinnen und Schüler (ob mit oder ohne Symptome) besteht keine Verpflichtung zum Schulbesuch; sie gelten nach entsprechender Mitteilung an die Schule als verhindert.
  • Positiv getesteten Personen (PCR- oder zertifiziertem Antigen-Schnelltest) wird empfohlen, sich freiwillig in Selbstisolation zu begeben und unnötige Kontakte zu anderen Personen zu vermeiden.
  • Die freiwillige Selbstisolation endet frühestens nach Ablauf von fünf Tagen nach Erstnachweis des Erregers und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden, spätestens jedoch nach Ablauf von zehn Tagen.
  • Entscheiden sich positiv auf eine Corona-Infektion getestete Personen (PCR- oder zertifiziertem Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal; kein Selbsttest) gegen die Empfehlung, zuhause zu bleiben, gilt für sie außerhalb der eigenen Wohnung die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske. Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn – unter freiem Himmel – ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.
  • Wir bitten Sie weiterhin darum, die Schule über eine positive Testung zu informieren.


2. Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)

Für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, sonstige an der Schule Tätige sowie schulfremde Personen entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude (einschl. Begegnungsflächen und Räumen, die von schulischen Ganztagsangeboten und der Mittagsbetreuung genutzt werden).

Auf folgende Punkte weisen wir in diesem Zusammenhang aber besonders hin: 

  • Das freiwillige Tragen einer Maske ist – auch im Unterricht oder in schulischen Ganztagsangeboten sowie der Mittagsbetreuung – somit selbstverständlich weiterhin möglich.

In folgenden Situationen wird das Tragen einer Maske nachdrücklich empfohlen

  • auf allen Begegnungsflächen im Schulgebäude (z. B. Gänge, Treppenhäuser, Pausenhalle)

In folgenden Situationen ist das Tragen einer Maske verpflichtend

  • Entscheiden sich positiv auf eine Corona-Infektion getestete Personen (PCR- oder zertifiziertem Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal; kein Selbsttest) gegen die Empfehlung, zuhause zu bleiben, gilt für sie außerhalb der eigenen Wohnung die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske.
  • Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske endet frühestens nach Ablauf von fünf Tagen nach Erstnachweis des Erregers und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden, spätestens jedoch nach Ablauf von zehn Tagen.


3. Weitere infektionshygienische Empfehlungen und Hinweise:

- Eine Erkrankung mit dem Corona-Virus ist meldepflichtig!

- Bedenken Sie, dass im öffentlichen Nahverkehr die Verpflichtung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen wird.

- Grundsätzlich gilt:

Wer allein zur Schule kommen kann, sollte dies auch tun. Wer auf eine Fahrgemeinschaft angewiesen ist, sollte natürlich auch im Fahrzeug entsprechende Masken tragen.


Unser vollständige Hygiene- und Abstandsplan ist in den Anlagen (Weitere aktuelle Informationen) aufgeführt!

Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass gemäß Art. 56 Abs. 4 Satz 3 BayEUG alle Schüler/-innen zur aktiven Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtet sind.

Zudem machen wir nochmals darauf aufmerksam, dass die Auszubildenden für den Unterricht – gemäß § 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – vom Betrieb freizustellen sind. Dies gilt auch für die Unterrichtsform „Lernen zuhause (Distanzunterricht)“; dieser Unterricht findet – gemäß regulärem Block- und Stundenplan – als verbindlicher Unterricht mit Hilfe der Online-Plattform MS-Teams statt.

 

Weitere aktuelle Informationen:

- https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html

- Informationsblatt „Corona-Virus – Hygienemaßnahmen an bayerischen Schulen“ (Stand 16.11.2022)

- Hygieneplan und Abstandsregeln an der Staatlichen Berufsschule Neustadt a. d. Aisch - Version 1.25

 

 

Sowohl die Schulverwaltung als auch die Schulleitung stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

 
Mit freundlichen Grüßen

gez. B. Scheckel, OStDin                 gez. M. Görs, StD
Schulleiterin                                                          Stellvertretender Schulleiter